Tote posten nicht

Eine Anleitung zum Stilllegen von Facebook-Profilen

Es ist still geworden um Lisas Facebook-Profil. Früher gehörte es zu ihrem Leben, Geschichten und Fotos aus ihrem Alltag, Sprüche und Fußballergebnisse mit ihren Freunden zu teilen.

bdb Nordhorn. Im wöchentlichen Rhythmus wechselte sie ihr Profilbild – meistens zeigte sie ein fröhliches Lächeln. Seit Monaten hat sich aber nun ihr Gesichtsausdruck nicht mehr verändert. Ihren letzten Beitrag hat sie vor zwei Monaten verfasst. Nach ihrem plötzlichen Tod hinterlässt sie ihrer Familie nicht nur tiefe Trauer und schöne Erinnerungen, sondern auch eine undurchschaubare Hinterlassenschaft im Netz.

Nur die wenigsten sorgen zu Lebzeiten vor – so wie in unserem Beispiel – und verschaffen ihren engsten Angehörigen einen Überblick über ihre Aktivitäten im Internet. Wenn ein Mensch stirbt, dann hinterlässt er eben nicht nur Geld, ein Auto und Möbel, sondern auch ein virtuelles Erbe. Neben einem E-Mail-Konto, Mitgliedschaften in Foren, möglicherweise kostenpflichtigen Premiummitgliedschaften auf Businessplattformen, verfügen rund 25 Millionen Menschen in Deutschland über ein Facebook-Profil.

Menschen gehen, ihre Daten bleiben im Internet. Dann müssen Angehörige mit dem digitalen Nachlass umgehen. Foto: privat

Was passiert aber mit seinem Profil, wenn ein Mensch stirbt? Facebook im Speziellen bietet zwei Möglichkeiten, wie Erben mit dem Profil eines Verstorbenen umzugehen haben:

1. Der Account wird gelöscht und ist somit für andere Facebook-Nutzer nicht mehr einsehbar oder

2. der Account bleibt bestehen, das Profil wird in den Gedenkzustand gesetzt.

Nur „nachgewiesene, unmittelbare Familienangehörige können die Entfernung der Konten von Verstorbenen von Facebook beantragen“, heißt es im Hilfebereich der Plattform. Eine Chronik melden, die in den Gedenkzustand versetzt werden soll, kann jeder, der mit dem Verstorbenen befreundet war. In beiden Fällen muss der Tod durch eine Sterbeurkunde oder ein ähnliches Dokument nachgewiesen werden.

Konten, die in den Gedenkzustand versetzt wurden, können nur noch von bestätigten Freunden aufgerufen werden. Die Chronik des Verstorbenen wird in eine Art digitales Kondolenzbuch verwandelt, in dem die Besucher ihre Gedanken und Gefühle äußern und teilen können. Auch die Funktion, dem verstorbenen Nutzer Nachrichten schreiben zu können, bleibt bestehen. Diese Nachrichten werden aber niemals gelesen, weil der Zugriff auf das Konto gesperrt ist. Somit können Beiträge, Fotos und Kommentare nicht mehr bearbeitet, verändert oder entfernt, Freunde nicht hinzugefügt oder aus der „Community“ gelöscht werden.

In unserem Beispiel hätten sich Lisas Eltern dafür entschieden, die Seite in den Gedenkstatus umzuwandeln, damit sie ihre Gedanken und Gefühle im „digitalen Kondolenzbuch“ niederschreiben und teilen können. Viele ihrer Freunde schafften es nicht, die Grabstätte aufzusuchen, weil sie nicht mehr in Lisas Heimat lebten. Ihre Anlaufstelle wäre in diesem Fall das Internet – die Gedenkseite von Lisa.