Mit dem evangelisch-reformierten Friedhof in Schüttorf hat der letzte Friedhof der Samtgemeinde Schüttorf die Friedhofsgebühren erhöht.

Einzahlung auf Treuhandkonto schafft klare finanzielle Absicherung.

Die Gebühren/Entgelte für Friedhofsleistungen können bis zu 55 Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Wenn man bereits zu Lebzeiten seine Angehörigen in der Trauersituation entlasten möchte und diese später nicht die finanzielle Last tragen sollen, ist eine Bestattungsvorsorge unumgänglich. Menschen fragen sich dann nicht selten „Reicht da kein Sparbuch? So wie früher?“ Da hat der Bestatter dann das Geld bei sich im Tresor verwahrt oder es wurde auf den Namen des Vorsorgenden ein Sparbuch mit Sperrvermerk bei der örtlichen Bank eröffnet. Der Bestatter ließ sich den Zugriff beziehungsweise die Auszahlungsmöglichkeit mit Eintragung einer Vollmacht bestätigen und nahm das Sparbuch dann zu sich „in Verwahrung“. Von einem solchen Sparbuch auf den Namen des Vorsorgenden als Bestattungsvorsorge kann jedoch nur abgeraten werden, da das Geld damit nicht „zweckgebunden“ an die Bestattungskosten hinterlegt ist. Den Vorsorgenden oder Erben ist der aktuelle Stand des Vorsorgevermögens (auch für Grabpflege) auch nicht bekannt. Und im Falle einer Pflegebedürftigkeit, die nicht selten mit der Inanspruchnahme von Sozialhilfe verbunden ist, könnte das Amt die Reduzierung dieses Sparvermögens auf einen „Schonbetrag“ zur Deckung der Pflegekosten einfordern. Oder Erben verwenden den Sparbetrag nicht oder nur teilweise für die eigenen gewünschten Bestattungsleistungen. Es gibt eine bessere Alternative.

Bevor man Sozialhilfe bekommt, muss eigenes Vermögen aufgebraucht werden. Eine Bestattungsvorsorge ist aber in der Regel geschützt. Foto: dpa

Keine Negativzinsen auf Einlagesummen
Mit einem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist man auf der sicheren Seite. Denn bei dieser Form der Bestattungsvorsorge wird der gesamte Vorsorgebetrag bereits zu Lebzeiten als Einmalzahlung oder in Teilzahlungen auf das Treuhandkonto eingezahlt, wodurch eine klare finanzielle Absicherung geschaffen ist. Die Vorsorgeeinlage ist durch ihre Zweckgebundenheit „Treuhandsicher“ gegen den Zugriff Dritter geschützt und wird zusätzlich durch eine Global-Ausfallbürgschaft abgesichert. Außerdem entfallen auf die Einlagesumme auch keine Negativzinsen. Die Treuhandeinlage ist keine Versicherung, sondern eine sichere und transparente Form der Geldanlage und eine garantiert sichere Alternative zur „Sparbuchvorsorge“. Mit dieser Geldanlage steht im Leistungsfall das eingezahlte Geld für die Bestattung direkt zur Verfügung. Als Police gibt es eine „Treuhandbestätigung“. Jeweils zu Jahresbeginn erhält der Vorsorgende (oder eine andere berechtigte Person) über den Vertrags-Bestatter einen Kontoauszug mit dem aktuellen Stand des Vorsorgevermögens.

Weitere Informationen zur Bestattungsvorsorge erteilt der Bestatter vor Ort oder unter www.bestatter.de. dpa