Wer als unverheiratetes Paar gemeinsam Wohneigentum kauft, sollte sich für den Notfall absichern. Denn liegt kein Testament vor, kann im Todesfall des einen Ärger auf den verbliebenen Partner zukommen. Darauf weist der Verband privater Bauherren (VPB) hin.
Der Herbst ist die Jahreszeit, in der in unseren Breiten traditionell den Verstorbenen gedacht wird. Dabei markieren Allerseelen und Totensonntag zwei wichtige Tage im evangelischen und katholischen Kirchenjahr.
Haben sich die Hinterbliebenen zerstritten, kann es zu Streitigkeiten über die Teilnahme an der Beisetzung kommen. Ein Gericht hat jetzt ein Urteil gefällt, wonach Angehörige informiert werden müssen.
Der Tod? Bloß weg mit dem Gedanken daran. Dabei kann es nicht nur für Angehörige entlastend sein, wenn man sich schon früh Gedanken über das Ende macht – es bereichert auch das eigene Leben.
Paare müssen zuvor mindestens ein Jahr verheiratet sein. Bei einer kürzeren Ehedauer geht die Rentenversicherung von einer „Versorgungsehe“ aus und nimmt an, dass die Ehe geschlossen wurde, um dem überlebenden Ehegatten einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente zu ermöglichen.
„Mein letzter Wille“ steht über vielen Testamenten. Schließlich regelt man mit diesem Dokument, was mit dem eigenen Hab und Gut nach dem Tod passieren soll.
Das unterstützen, was einem am Herzen liegt: Im Testament können Erblasser bestimmen, dass ihr Besitz ausgewählten Projekten zugutekommt. Noch mehr Kontrolle hat, wer gleich eine eigene Stiftung gründet.
Algorithmen sind vielseitige Experten. Sie finden günstige Flüge für uns, interessante Bücher und das Lieblingsessen beim Lieferdienst. Aber ein passendes Testament? Auch das soll möglich sein.
Beim Erben ist Streit oft programmiert. Wer damit rechnet, dass sich nach seinem Tod die Erben über den Nachlass in die Haare kriegen, kann im Testament einen Testamentsvollstrecker benennen.